Schulpsychologischer Dienst (SPD)
- wenn ein Kind in der Schule über- oder unterfordert ist.
- wenn ein Kind Leistungsprobleme hat.
- wenn ein Kind ein auffälliges oder störendes Verhalten zeigt.
- bei der Entscheidung für einen Übertritt aus der Regelklasse in eine Kleinklasse oder Sonderschule oder umgekehrt.
- wenn zwischen Eltern - Lehrperson - Kind ein Konflikt entstanden ist.
- wenn Eltern Fragen zur Entwicklung ihres Kindes haben (z.B. Ängste des Kindes, Aggressivität, Unkonzentriertheit).
- wenn ein Kind häusliche Gewalt erlebt.
Erziehungsbereichtigte und Jugendliche ab dem 14. Altersjahr können sich direkt beim SPD melden. Lehrpersonen und Drittpersonen dürfen Schüler/-innen nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern anmelden.
SPD Wohlen: 062 835 40 60
Mail: spd.wohlen@ag.ch
Weiter führende Angaben zur Schulpsychologie im Internet.
Zugehörige Objekte
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4-3-1_12_bksvs_anmeldung_eines_kindes_jugendlichen_beim_spd_1_ru.pdf (PDF, 221.61 kB) | Download | 0 | 4-3-1_12_bksvs_anmeldung_eines_kindes_jugendlichen_beim_spd_1_ru.pdf |